Neues zum Familienrecht

Kindesunterhalt

Zum 01.01.2018 werden neue Unterhaltsleitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte der Bundesrepublik Deutschland den geschuldeten Unterhalt von Vater oder Mutter gegenüber dem nicht in ihrem Haushalt lebenden minderjährigen Kind regeln.

Hierbei tritt eine wesentliche Änderung ein.

Die bis 31.12.2017 ersten beiden sogenannten Nettoeinkommensgruppen des barunterhaltspflichtigen Elternteils (Gruppe 1 bis 1.500,00 €/Gruppe 2 1.501,00 € bis 1.900,00 €) werden nun zusammengefasst in die sogenannte erste Einkommensgruppe.

Die weiteren Einkommensgruppen rutschen einfach nach, d. h. die bisherige dritte Einkommensgruppe wird die zweite Einkommensgruppe usw.

Die monatlichen Unterhaltsrenten für das Kind steigen nur geringfügig für die bisherige erste Einkommensgruppe an.

Eine geringfügige Entlastung erfahren die bisherigen barunterhaltspflichtigen Elternteile, die ein unterhaltsrelevantes (ist nicht gleich das tatsächliche) Nettoeinkommen in der bisherigen 2. Einkommensgruppe haben.

Zum Vergleich wird nachfolgend die bis zum 31.12.2017 für das Bundesland Sachsen-Anhalt gültige Tabelle zum Kindesunterhalt gemäß der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Naumburg beigefügt sowie die ab 01.01.2018 gültige Düsseldorfer Tabelle dargestellt:

Tabelle zum Kindesunterhalt des OLG Naumburg

Tabelle zum Kindesunterhalt des OLG Naumburg
ab 1. Januar 2017

Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle
ab 01.01.2018

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